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Kaltakquise am Telefon: Gesprächsleitfäden nach Branche und was das UWG erlaubt

Kaltakquise ist in Deutschland streng geregelt: Bei Unternehmen braucht der Anruf zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Dieser Leitfaden zeigt, wann Sie anrufen dürfen, wie Gesprächsleitfäden für acht Branchen aufgebaut sind und wie Sie aus Google Maps eine saubere Recherche-Liste erstellen.

Wichtigste Erkenntnisse
  • Kaltakquise ist die telefonische Erstansprache eines Kunden ohne bisherige Geschäftsbeziehung. Rechtlich ist sie Telefonwerbung nach § 7 UWG.
  • Bei Unternehmen braucht der Anruf zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Die IHK zu Essen nennt die Anforderungen „sehr hoch“, eine Nummer im Verzeichnis genügt nicht.
  • Die Rufnummer zu unterdrücken ist verboten (bis 100.000 Euro). Bei Verbrauchern ohne Einwilligung drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld.
  • Ein Gesprächsleitfaden hat vier Teile: wer Sie sind, der Anlass mit einem Signal, eine Frage, eine kleine Bitte. Das Ziel ist ein nächster Schritt.
  • Google Maps liefert Name, Telefon, Website, Bewertung und Rezensionsanzahl als Recherche. Die Liste ersetzt keine Einwilligung.

Was ist Kaltakquise und wann ist sie in Deutschland erlaubt?

Kaltakquise ist die telefonische Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem noch keine Geschäftsbeziehung besteht. Bei Unternehmen ist der Anruf nach § 7 UWG nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung zulässig, bei Verbrauchern nur mit ausdrücklicher. Eine Telefonnummer aus Google Maps oder dem Telefonbuch ersetzt diese Einwilligung nicht.

Die Wikipedia beschreibt Kaltakquise als „die Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem bisher noch keine Geschäftsbeziehung bestand“. Genau darin liegt das Problem: Ohne bestehende Beziehung müssen Sie belegen können, dass der Anruf zulässig ist, und im Gespräch zeigen, dass Sie sich mit dem Betrieb Ihres Gegenübers beschäftigt haben.

Der Leitfaden erklärt zuerst die Rechtslage, dann den Aufbau eines Gesprächsleitfadens, danach Einstiege für acht lokale Branchen. Er richtet sich an Agenturen, Freelancer und Dienstleister, die an Praxen, Handwerksbetriebe, Gastronomie und Kanzleien verkaufen. Grundlagen zur Ansprache neuer Kunden finden Sie im Beitrag zur Akquise und im Praxisleitfaden zur B2B-Kundengewinnung.

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Wann ist Telefonwerbung gegenüber Unternehmen zulässig?

Gegenüber Unternehmen ist ein Werbeanruf nur zulässig, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. So steht es in § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG: Werbung mit einem Telefonanruf ist unzumutbar belästigend, wenn gegenüber einem Verbraucher keine vorherige ausdrückliche Einwilligung und gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer keine zumindest mutmaßliche Einwilligung vorliegt.

Die IHK zu Essen ordnet das so ein: An die mutmaßliche Einwilligung werden „sehr hohe Anforderungen“ gestellt. Sie kann vorliegen, wenn eine laufende Geschäftsbeziehung besteht und der Anruf in einem sachlichen Zusammenhang damit steht, immer abhängig vom Einzelfall. Ein allgemeiner Bezug zum Angebot des Angerufenen reicht nicht. Die Veröffentlichung einer Nummer auf Briefkopf oder im Telefonbuch gilt nicht als Einwilligung, die Teilnahme an einer Messe ebenfalls nicht. Wer anruft, trägt zudem das Risiko einer Fehleinschätzung.

Die folgende Übersicht ordnet typische Situationen nach den beiden Quellen ein.

SituationEinschätzungHinweis
Anruf bei einem Verbraucher ohne vorherige EinwilligungUnzulässigBußgeld bis 300.000 Euro möglich, Einwilligung muss ausdrücklich und vorab erteilt sein
Anruf bei einem Unternehmen mit ausdrücklicher EinwilligungZulässigZum Beispiel eine Rückrufbitte im Formular. Die Einwilligung muss für den konkreten Fall gelten und nachweisbar sein
Anruf bei einem Bestandskunden mit sachlichem BezugIm Einzelfall möglichMutmaßliche Einwilligung bei laufender Geschäftsbeziehung und passendem Thema
Anruf nur wegen eines Verzeichnis- oder Maps-EintragsNicht ausreichendEine veröffentlichte Nummer ist keine Einwilligung (IHK zu Essen)
Anruf mit unterdrückter RufnummerVerbotenGilt gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, Bußgeld bis 100.000 Euro
Werbung per E-Mail, SMS oder FaxAusdrückliche Einwilligung nötigAuch bei Unternehmen genügt eine mutmaßliche Einwilligung nicht

Was heißt das für Ihre Anrufliste aus Google Maps?

Die Liste dient nur der Recherche. Sie zeigt Ihnen, welche Betriebe zu Ihrem Angebot passen und welches Signal Sie im Gespräch ansprechen können. Ob Sie anrufen dürfen, entscheidet die Einwilligung.

Praktisch bleiben drei Wege, die zur Liste passen:

  1. Bestehende Kontakte. Bestandskunden und Betriebe, mit denen Sie bereits eine Geschäftsbeziehung haben, rufen Sie zu passenden Themen an. Prüfen Sie jeweils den sachlichen Zusammenhang.
  2. Einwilligung zuerst einholen. Ein Formular auf Ihrer Website, ein Gespräch auf einer Veranstaltung oder eine Antwort auf Ihr Angebot kann die Grundlage für einen Rückruf sein. Dokumentieren Sie, wer wann wofür zugestimmt hat. Die Beweislast liegt bei Ihnen.
  3. Persönliche Kanäle prüfen. Das UWG regelt Telefon, E-Mail, SMS und Fax gesondert. Besuch vor Ort oder Briefpost werden rechtlich anders bewertet, lassen Sie diese Wege bei Bedarf gesondert prüfen.

Die Gesprächsleitfäden weiter unten gelten für alle Fälle, in denen Sie anrufen dürfen: Rückruf auf eine Anfrage, bestehende Beziehung oder vereinbarter Termin. Sie sind außerdem für Gespräche am Empfang oder vor Ort brauchbar. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wie Sie nach einer Zusage schriftlich nachfassen, zeigen die Vorlagen für Kaltakquise-E-Mails.

Wie erstellt man mit Google Maps eine Recherche-Liste für Telefonakquise?

Suchen Sie auf Google Maps eine Branche in einem Gebiet, erfassen Sie die Ergebnisse mit der kostenlosen Vonsel-Erweiterung für Chrome und sortieren Sie nach dem Signal, das Ihr Gespräch eröffnet. Es entsteht eine Liste, die schon nach Branchen geordnet ist. Wenn Sie den Ablauf lieber sehen möchten, zeigt das Tutorial-Video auf der Seite der Erweiterung den ganzen Vorgang.

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Branche und Gebiet festlegen

Zum Beispiel „Zahnarztpraxis in Köln“ oder „Dachdecker in Leipzig“. Eine Branche pro Suche hält die Liste übersichtlich und lässt Sie einen Gesprächsleitfaden für alle Treffer wiederverwenden.

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Ergebnisse mit der Erweiterung erfassen

Sie erhalten Firmenname, Telefonnummer, Website (oder deren Fehlen), Bewertung und Anzahl der Rezensionen in einer Tabelle. Die Erweiterung ist kostenlos erhältlich.

3

Nach dem Signal filtern

Für Agenturen zählen vor allem zwei Filter: keine Website und ein dünnes Bewertungsprofil. Beides ist sichtbar, bevor Sie das erste Gespräch führen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Unternehmen ohne Website finden.

4

Liste ins Dashboard übernehmen und Einwilligung vermerken

Im Vonsel-Dashboard wird aus den Zeilen ein CRM mit Karte. Dort markieren Sie Gesprächsergebnisse, ergänzen Notizen und gruppieren Betriebe nach Gebiet für einen Telefonblock. Halten Sie in der Notiz fest, woraus sich die Erlaubnis zum Anruf ergibt. Welche Tarife welche Funktionen enthalten, steht auf der Preisseite.

Woraus besteht ein guter Gesprächsleitfaden für die Telefonakquise?

Ein guter Gesprächsleitfaden besteht aus vier kurzen Teilen und einem sauberen Abschluss und passt in etwa fünfzehn Sekunden vor die erste Frage. Alles darüber wirkt wie ein Vortrag, bei dem das Gegenüber schnell auflegt.

  1. Wer Sie sind. Name und Unternehmen in einem Atemzug, klar und ohne „Wie geht es Ihnen heute?“. Geben Sie Ihre Rufnummer immer mit, unterdrücken ist verboten.
  2. Der Anlass. Warum Sie anrufen dürfen: die Rückrufbitte, die bestehende Zusammenarbeit oder der vereinbarte Termin. Danach das eine Detail aus dem Google-Eintrag: keine Website, kein Buchungslink, wenige aktuelle Bewertungen.
  3. Eine Frage. Fragen Sie nach dem Problem, nicht nach dem Interesse. „Fragen Patienten manchmal, wie sie online einen Termin buchen können?“ ist besser als „Wollen Sie mehr Kunden?“.
  4. Eine kleine Bitte. Zum Beispiel ein Gespräch von fünfzehn Minuten, eine kostenlose Analyse oder ein Entwurf. Kleine Bitten bekommen häufiger ein Ja als eine Kaufaufforderung.
  5. Der Abschluss. Passt es gerade nicht, bieten Sie einen festen Rückruftermin an und verabschieden sich höflich, so bleibt der zweite Anruf möglich.

Halten Sie den Leitfaden auf einem Bildschirm griffbereit, lesen Sie ihn aber nicht vor. Die Reihenfolge zählt mehr als der Wortlaut: Anlass, Signal, Frage, Bitte.

Der beste Einstieg ist nicht originell, sondern konkret. „Mir ist aufgefallen, dass in Ihrem Google-Eintrag keine Website verlinkt ist“ schlägt jeden einstudierten Spruch, weil es zeigt, dass Sie sich vorbereitet haben.

Welcher Gesprächseinstieg passt zu welcher Branche?

Wählen Sie den Einstieg, der zum sichtbaren Signal im Google-Eintrag passt. Die Tabelle zeigt Signal, Schmerzpunkt und kleine Bitte für acht gängige Branchen. Darunter stehen vier davon als Formulierungen, die Sie anpassen können.

BrancheSignal im EintragSchmerzpunktKleine Bitte
ZahnarztpraxenWenige Bewertungen aus dem laufenden JahrNeupatienten lesen Bewertungen, bevor sie einen Termin anfragenZehn Minuten zum Bewertungsablauf
Sanitär, Heizung, KlimaKeine Möglichkeit, online einen Einsatz anzufragenAnfragen außerhalb der Geschäftszeiten gehen verlorenKurze Demo eines Anfragelinks
DachdeckerStarke Bewertungen, aber keine WebsiteEmpfehlungen laufen ins Leere, wenn Interessenten nachschauenEinfacher Entwurf einer Website
RestaurantsKeine Online-Bestellung, gemischte BewertungenVerlorene Bestellungen und unbeantwortete RezensionenFünfzehn Minuten zur Bestellstrecke
RechtsanwaltskanzleienDünnes Profil, langsame oder fehlende WebsiteMandanten vergleichen Kanzleien zuerst onlineKostenlose Profilanalyse
KosmetikstudiosGute Bewertung, aber wenige RezensionenGute Arbeit, die kaum jemand siehtPlan für mehr Rezensionen
KFZ-WerkstättenVeraltete Website, keine TerminbuchungTelefonische Terminabsprache stört den WerkstattalltagPrüfung von Ladezeit und Profil
ImmobilienmaklerSchwache Präsenz in sozialen MedienObjekte erreichen zu wenige InteressentenBeispielinhalt für ein Exposé

Leitfaden Zahnarztpraxis. „Guten Tag, hier ist [Ihr Name] von [Ihre Agentur]. Sie hatten um einen Rückruf zum Thema Online-Terminbuchung gebeten. Ich habe mir vorab Ihren Google-Maps-Eintrag angesehen: Ihre Bewertungen sind gut, aus diesem Jahr gibt es aber nur wenige. Neue Patientinnen und Patienten lesen diese, bevor sie anrufen. Haben Sie kurz Zeit, dass ich Ihnen erkläre, wie andere Praxen das lösen?“

Leitfaden Sanitär, Heizung, Klima. „Guten Tag, spreche ich mit dem Inhaber? Hier ist [Ihr Name] von [Ihre Agentur]. Wir hatten über Ihre Anfrage zur Website gesprochen. Beim Blick auf Ihren Google-Eintrag ist mir aufgefallen, dass man dort keinen Einsatz anfragen kann. Gerade in ruhigen Monaten kostet das Aufträge. Darf ich Ihnen zeigen, wie wir das bei anderen Betrieben einrichten?“

Leitfaden Dachdecker. „Guten Tag, ist das der Betriebsinhaber? Hier ist [Ihr Name] von [Ihre Agentur], ich rufe wie vereinbart zurück. Ihre Bewertungen auf Google Maps sind hervorragend, es gibt aber keine Website. Wer sich vor dem Anruf über Sie informieren möchte, findet nichts. Das lässt sich beheben. Haben Sie einen Moment?“ Das Muster dahinter: Loben Sie, was da ist, benennen Sie die Lücke und fragen Sie um Erlaubnis.

Leitfaden Restaurant. „Guten Tag, ist der Inhaber oder die Geschäftsführung zu sprechen? Hier ist [Ihr Name] von [Ihre Agentur]. Sie hatten sich für ein Gespräch über Ihre Online-Präsenz gemeldet. Mir ist aufgefallen, dass Gäste über Ihren Eintrag nicht online bestellen können. Werden Sie danach oft gefragt? Ich hätte eine Idee, die wir in fünfzehn Minuten durchgehen können.“

Für die übrigen Branchen bleibt die Struktur gleich, nur die Botschaft ändert sich. Der Kanzlei zeigen Sie, wie Mandanten Kanzleien online vergleichen, dem Kosmetikstudio, dass Bewertungen gute Arbeit unterschlagen. Wenn Sie das Thema Bewertungen als Leistung anbieten wollen, hilft Ihnen der Beitrag über Kaltakquise-Tipps bei der Vorbereitung. Wie Sie aus einem Gespräch einen festen Termin machen, beschreibt der Beitrag zur Terminvereinbarung.

Das Signal hinter jedem Einstieg
Jeder Leitfaden beginnt mit etwas, das man in Google Maps sieht. Erfassen Sie diese Signale selbst und gehen Sie mit einem konkreten Anlass ins Gespräch. Kostenloser Download. Keine Testphase, keine Kreditkarte.
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Was sagt man am Empfang oder auf der Mailbox?

Nennen Sie den Anlass, fragen Sie nach der zuständigen Person und bieten Sie etwas Nützliches an. Empfangskräfte in Praxen, Kanzleien und Betrieben filtern unklare Anrufe vor. Ein konkreter Grund bringt Sie weiter, ein beiläufiges „Ich wollte mal nachfragen“ nicht.

Empfang. „Guten Tag, hier ist [Ihr Name] von [Ihre Agentur]. Ich rufe zurück wegen der Anfrage zur Online-Sichtbarkeit Ihres Betriebs, vor allem zum Google-Eintrag. Wer ist bei Ihnen dafür zuständig?“ Fragt man nach dem Inhalt, wiederholen Sie die Beobachtung: „Mir ist aufgefallen, dass vom Eintrag keine Website verlinkt ist.“

Mailbox. Halten Sie die Nachricht unter zwanzig Sekunden: Name, Anlass, ein Satz zum Nutzen und Ihre Rufnummer, langsam gesprochen. Beachten Sie dabei, dass laut IHK zu Essen schon das Ankündigen von Anrufen als Werbung gilt. Hinterlassen Sie Mailbox-Nachrichten daher nur dort, wo ein Rückruf vereinbart war.

Antwortet die verantwortliche Person selbst, lassen Sie die Frage nach der Zuständigkeit weg und gehen direkt zum Signal. Antwortet jemand anderes, fragen Sie nach der zuständigen Person und nennen dasselbe Signal.

Wie geht man mit den häufigsten Einwänden um?

Nehmen Sie den Einwand ernst, antworten Sie in einem Satz und kehren Sie dann zu Ihrer kleinen Bitte zurück. Diskutieren Sie nicht, es geht um den nächsten Schritt. Bei „Bitte rufen Sie nicht mehr an“ gilt das Gegenteil, dort beenden Sie das Gespräch sofort.

Das hören SieMeist bedeutet esKurze Antwort
„Schicken Sie mir eine E-Mail.“Nicht jetzt oder ein höflicher Abschied„Gern. Darf ich Ihnen dazu ausdrücklich eine E-Mail schicken? An welche Adresse, und was soll in der ersten Zeile stehen?“ Dann am selben Tag nachfassen.
„Wir haben schon jemanden.“Noch nicht unzufrieden„Das ist gut. Mir geht es nur um die Lücke im Eintrag, die mir aufgefallen ist. Darf ich Ihnen schildern, was ich gesehen habe?“
„Kein Interesse.“Es fehlt noch ein Grund„Verstehe. Liegt es am Zeitpunkt, oder hat die Online-Buchung bei Ihnen einfach keine Priorität?“
„Das ist zu teuer.“Der Nutzen ist noch unklar„Ich habe noch kein Angebot gemacht. Schauen wir zuerst auf die Lücke und entscheiden dann?“
„Rufen Sie später an.“Gerade beschäftigt, vielleicht echt„Gern. Passt Dienstagvormittag oder Donnerstagnachmittag besser?“ Dann tragen Sie den Termin ein.
„Bitte rufen Sie nicht mehr an.“Klarer Widerspruch„Verstanden, ich vermerke das und rufe nicht wieder an. Danke für Ihre Zeit.“ Sperrvermerk im CRM setzen.

Wann sollte man anrufen und was passiert danach?

Rufen Sie jede Branche dann an, wenn der Inhaber am wenigsten eingespannt ist, und bestätigen Sie anschließend schriftlich, was besprochen wurde. Eine allgemeingültige beste Uhrzeit gibt es nicht. Meiden Sie die Stoßzeiten der jeweiligen Branche und testen Sie eigene Zeitfenster.

Als Faustregel aus der Praxis, nicht als belegte Regel: Restaurants erreicht man leichter außerhalb der Mittags- und Abendzeiten, Handwerksbetriebe früh am Tag, bevor die Teams auf Baustellen unterwegs sind, Büros und Kanzleien am späten Vormittag. Sortieren Sie Ihre Liste nach Branche, damit Sie Telefonate stundenweise bündeln können. Zwanzig Gespräche in einer Branche hintereinander helfen außerdem, weil Sie dieselbe Sprache sprechen und dieselben Einwände üben.

Nach dem Gespräch halten Sie das Ergebnis im CRM fest: erreicht, weitergeleitet, Rückruf, kein Interesse oder falsche Nummer, jeweils mit einer kurzen Notiz. Bittet jemand ausdrücklich um Unterlagen, schreiben Sie noch am selben Tag und greifen das genannte Problem wieder auf. Zur Häufigkeit der Kontakte lesen Sie den Beitrag Kaltakquise-Tipps, für die schriftliche Nachfassnachricht die E-Mail-Vorlagen. Wichtig: E-Mail-Werbung braucht laut IHK zu Essen auch gegenüber Unternehmen eine ausdrückliche Einwilligung.

Die Liste bringt Sie ins Gespräch. Das Signal gibt Ihnen die nächste Minute.

Wie nutzt man Vonsel nach dem Telefonat?

Die Erweiterung füllt die Liste, das Vonsel-Dashboard übernimmt die Nachbereitung. Sobald eine Erfassung im Dashboard liegt, gruppiert das CRM mit Karte die Betriebe nach Gebiet. Sie können später weitere Unternehmen zur selben Erfassung hinzufügen, und die Bewertungsanalyse zeigt wiederkehrende Beschwerden in den Rezensionen eines Betriebs.

Dieser Bewertungskontext macht das Nachfassen konkret. Wenn in den Rezensionen eines Restaurants immer wieder lange Wartezeiten auftauchen, können Sie genau dieses Problem aufgreifen. In der Hilfe zum Unternehmensprofil auf Google steht, dass eine genehmigte Antwort öffentlich als Antwort des Unternehmens unter der Rezension erscheint. Das ist ein guter Anknüpfungspunkt, wenn Sie Bewertungsarbeit als Leistung erklären.

Email Intelligence kann für jeden Betrieb, dessen Inhaber ausdrücklich um eine Nachricht gebeten hat, einen individuellen Entwurf erstellen, der das im Telefonat genannte Problem wieder aufgreift. Was in welchem Tarif enthalten ist, sehen Sie auf der Preisseite.

Mit der Liste beginnen, mit dem Dashboard verkaufen
Erfassen Sie noch heute Ihre erste Branche aus Google Maps und arbeiten Sie sie in einem CRM mit Karte ab, mit Bewertungsanalyse und KI-gestützter E-Mail pro Betrieb. Kostenloser Download. Keine Testphase, keine Kreditkarte.
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Häufig gestellte Fragen

Was ist Kaltakquise?
Kaltakquise ist die telefonische Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem bisher keine Geschäftsbeziehung bestand. Im Alltag meint der Begriff meist den unaufgeforderten Anruf bei einem Unternehmen, um einen Termin oder ein Angebot anzubahnen. Rechtlich zählt er zur Telefonwerbung und fällt unter § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Ist Kaltakquise bei Unternehmen in Deutschland erlaubt?
Nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung des angerufenen Unternehmens. Laut IHK zu Essen werden daran sehr hohe Anforderungen gestellt: Sie kann etwa bei einer laufenden Geschäftsbeziehung mit sachlichem Zusammenhang vorliegen. Der bloße Wunsch, einen Dienst anzubieten, genügt nicht. Wer anruft, trägt das Risiko einer Fehleinschätzung. Im Zweifel holen Sie vorab eine ausdrückliche Einwilligung ein.
Reicht eine Telefonnummer aus Google Maps als Einwilligung?
Nein. Die IHK zu Essen stellt klar, dass die Bekanntgabe einer Telefonnummer auf Briefköpfen, in Telefonbüchern oder ähnlichen Verzeichnissen keine Einwilligung in Werbeanrufe bedeutet. Das gilt sinngemäß auch für einen Google-Maps-Eintrag. Die Liste ist deshalb Recherchegrundlage, aber keine Erlaubnis zum Anrufen.
Wie lang sollte der Einstieg ins Telefonat sein?
Kurz genug, um ihn in etwa fünfzehn Sekunden zu sagen: Ihr Name und Ihr Unternehmen, der Grund des Anrufs und die Frage, ob es gerade passt. Alles Weitere ist Gespräch, kein Vortrag. Der Einstieg muss nur die nächsten zwanzig Sekunden gewinnen. Wenn Sie ihn ablesen müssen, kürzen Sie ihn, bis er sich natürlich anhört.
Was sage ich, wenn der Empfang abnimmt?
Nennen Sie Ihren Namen, den konkreten Anlass und fragen Sie, wer im Haus dafür zuständig ist, etwa für Online-Buchungen oder Marketing. Empfangskräfte filtern vage Anrufe, ein klarer Anlass wie eine vereinbarte Rückrufbitte führt eher zur Weiterleitung oder zu einem festen Rückruftermin. Unterdrücken Sie nie Ihre Rufnummer, das ist verboten.
Wann ist die beste Zeit für Telefonate mit lokalen Betrieben?
Das hängt von der Branche ab, eine allgemeingültige Uhrzeit gibt es nicht. Meiden Sie Stoßzeiten: Restaurants zur Mittags- und Abendessenszeit, Handwerksbetriebe, sobald die Teams auf Baustellen sind, Praxen bei vollem Wartezimmer. Gruppieren Sie die Liste nach Branche, bündeln Sie Telefonate in ruhigen Zeiten und testen Sie eigene Zeitfenster.
Was passiert nach dem Telefonat?
Halten Sie das Ergebnis sofort fest: erreicht, weitergeleitet, Rückruf vereinbart, kein Interesse oder falsche Nummer, dazu eine kurze Notiz. Wer ausdrücklich um Unterlagen per E-Mail gebeten hat, bekommt sie noch am selben Tag. Ein CRM mit Karte speichert den nächsten Schritt und das Gebiet an einem Ort, sodass Sie morgen dort weitermachen, wo heute Schluss war.
Was droht bei unerlaubter Telefonwerbung?
Laut IHK zu Essen kommen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Betracht, etwa durch Abmahnungen von Mitbewerbern. Bei Anrufen gegenüber Verbrauchern ohne Einwilligung droht ein Bußgeld bis 300.000 Euro. Eine unterdrückte Rufnummer kann bis zu 100.000 Euro kosten, und die Bundesnetzagentur kann die Rufnummer entziehen. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Quellen