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Webdesign selbstständig machen: so gewinnen Sie Ihre ersten Kunden

Das Können ist selten das Problem, wenn Sie sich als Webdesigner selbstständig machen. Schwieriger ist es, die richtigen lokalen Betriebe zu finden. Der Beitrag zeigt den Weg von der Nische bis zum ersten zahlenden Kunden, mit einer Google-Maps-Liste als Ausgangspunkt.

Wichtigste Erkenntnisse
  • Wer Webdesign selbstständig betreibt, startet mit wenig Kapital. Der Engpass ist der stetige Nachschub an passenden Interessenten.
  • Laut IHK Berlin sind für die Einordnung als Gewerbetreibender oder Freiberufler die Finanzämter zuständig, und die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall.
  • Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt bei höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr.
  • Nach § 7 UWG ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung stets unzulässig, bei Telefonwerbung an Unternehmen genügt zumindest eine mutmaßliche Einwilligung.
  • Ein Google-Maps-Eintrag mit leerem Website-Feld ist ein Interessent, dessen Bedarf Sie prüfen können, bevor Sie ihn ansprechen.

Wie macht man sich als Webdesigner selbstständig?

Um sich als Webdesigner selbstständig zu machen, wählen Sie eine Nische in einer Stadt, klären Gewerbe und Steuern, bauen zwei bis drei Referenzprojekte, legen einen Festpreis plus monatliche Betreuung fest und sprechen passende Betriebe gezielt an. Die Kundenliste entsteht auf Google Maps: Betriebe ohne oder mit schwacher Website sind Ihre ersten Ansprechpartner.

Ein Webdesigner gestaltet, baut und pflegt Websites für zahlende Kunden, meist kleine Betriebe, die sich keinen festangestellten Entwickler leisten können. Man kann das mit einem Laptop allein betreiben, deshalb ist der Start günstig. Schwierig ist der stetige Nachschub an passenden Interessenten, wenn Sie webdesign selbstständig als Beruf aufbauen wollen.

Der Weg in sieben Schritten, jeder mit eigenem Abschnitt weiter unten:

  1. Nische und Leistung wählen. Ein spezialisiertes Angebot an einem Ort schlägt „Websites für alle“.
  2. Gewerbe und Steuern klären. Anmeldung, Kleinunternehmerregelung, Verträge.
  3. Referenzen aufbauen. Zwei oder drei fertige Projekte, die Sie zeigen und erklären können.
  4. Preise festlegen. Ein Festpreis pro Projekt, eine monatliche Betreuungspauschale.
  5. Kundenliste erstellen. Lokale Betriebe mit sichtbarem Website-Problem.
  6. Zulässig ansprechen. Kurz, konkret und innerhalb der Regeln des UWG.
  7. Aus Projekten laufende Einnahmen machen. Betreuungsverträge, dann angrenzende Leistungen.
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Welche Nische und welche Leistung sollte ein neuer Webdesigner wählen?

Wählen Sie eine Nische, die Sie in einem Satz beschreiben können, etwa „Websites für Dachdecker in Leipzig“ oder „Online-Terminbuchung für Zahnarztpraxen in Köln“. Mit so einer Nische können Sie Layouts wiederverwenden, die Sprache der Branche sprechen und schneller passende Betriebe finden. Wer vorher prüfen will, wie viele Betriebe in einer Stadt infrage kommen, findet in der Anleitung, wie man Unternehmen ohne Website in Ihrer Nähe findet, den passenden Einstieg.

Entscheiden Sie dann, was Sie zuerst anbieten. Nicht jede Leistung passt zum selben Kunden, und die Einträge bei Google Maps zeigen den Unterschied, bevor Sie ein Wort geschrieben haben.

LeistungPassender KundeWas Sie im Maps-Eintrag sehenWiederkehrender Hebel
Neue WebsiteBetrieb mit Kunden, aber ohne eigene SeiteLeeres Website-Feld oder nur eine Social-Media-SeiteBetreuungsvertrag nach dem Start
RelaunchInhaber, dem die alte Seite peinlich istWebsite-Link, der eine veraltete oder defekte Seite lädtLaufende Updates und Änderungen
Lokale LandingpagesHandwerksbetriebe und Praxen, die mehrere Orte bedienenEinzugsgebiet mit vielen Städten, aber nur eine allgemeine SeiteMonatlich neue Seiten
Termin- oder AnfrageformulareBetriebe, die vor allem über Telefonanrufe arbeitenBewertungen, die schwere Erreichbarkeit oder Öffnungszeiten erwähnenFormularoptimierung und Auswertung
Barrierefreie UmsetzungBetriebe mit Online-Angebot für VerbraucherVorhandene Website, die Sie selbst testen könnenRegelmäßige Nachprüfung

Wer tiefer einsteigen will, liest, wie man Websites an lokale Betriebe verkauft, die noch keine haben. Beginnen Sie mit einer Leistung und einer Nische, schließen Sie drei Projekte ab und erweitern Sie das Angebot erst danach.

Muss ein selbstständiger Webdesigner ein Gewerbe anmelden?

Ob Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler gelten, entscheidet am Ende das Finanzamt. Die IHK Berlin schreibt, dass für die endgültige Einordnung die Finanzämter zuständig sind und die Abgrenzung im Einzelfall erfolgt. Gewerbliche Tätigkeiten müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Als Beispiel nennt die IHK den EDV-Berater: Freiberuflich ist nur eine ingenieurähnliche Tätigkeit, ob das zutrifft, muss anhand der geplanten Tätigkeit geklärt werden. Wer Websites gestaltet und umsetzt, sollte das deshalb vor dem ersten Auftrag mit der IHK Ihrer Region oder einer Steuerberatung besprechen.

Für die Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung. Nach § 19 UStG ist der Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Das vereinfacht den Start, denn Sie weisen keine Umsatzsteuer aus. Bedenken Sie aber, dass Firmenkunden dann keine Vorsteuer aus Ihren Rechnungen ziehen können. Ob die Regelung für Sie sinnvoll ist, klären Sie am besten vorab mit einer Steuerberatung.

Unabhängig von Rechtsform und Steuerart gehört zu jedem Projekt ein schriftlicher Vertrag. Er regelt Leistungsumfang, Zahl der Korrekturschleifen, wer Texte und Fotos liefert, den Zahlungsplan, die Nutzungsrechte nach der Schlusszahlung sowie Hosting und Domain. Die meisten Streitigkeiten mit kleinen Kunden entstehen, weil eine dieser Annahmen nie ausgesprochen wurde. Das sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was sollten Sie bauen, bevor es zahlende Kunden gibt?

Bauen Sie zwei oder drei fertige Websites, die zu dem passen, was Sie verkaufen wollen. Ein Portfolio, das sich auf eine Nische konzentriert, überzeugt mehr als zehn beliebige Vorlagen, denn der Inhaber sieht einen Betrieb, der seinem eigenen ähnelt.

Sie brauchen dafür keinen großen Namen. Bieten Sie einem Betrieb, den Sie bereits kennen, eine kostenlose oder sehr günstige Website an und vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie sie zeigen und darüber berichten dürfen. Dokumentieren Sie Ihr Vorgehen: das Ausgangsproblem, die Seiten, die Änderungen an Telefonnummer oder Formular. Erfinden Sie niemals Zahlen oder Kundenstimmen, eine kurze, ehrliche Fallstudie mit Screenshots genügt.

Ihre eigene Website gehört ebenfalls ins Portfolio. Sie sollte schnell laden, in der ersten Zeile sagen, für wen Sie arbeiten, Arbeitsproben zeigen und einen klaren Weg zur Kontaktaufnahme bieten. Wer nach Ihrem Erstkontakt auf Ihre Seite klickt, entscheidet dort in Sekunden, ob er weiterliest.

Wie viel sollte ein Webdesigner für eine Website verlangen?

Rechnen Sie mit einem Festpreis pro Projekt und einer getrennten monatlichen Betreuungspauschale, nicht mit Stundensätzen. Der Festpreis zwingt Sie, den Umfang zu definieren, und die Pauschale macht aus einem Einmalauftrag eine laufende Beziehung. Dieser Ratgeber nennt bewusst keine Preise: Was angemessen ist, hängt von Region, Branche und Erfahrung ab. Schauen Sie sich deshalb an, was lokale Mitbewerber für vergleichbare Seiten verlangen.

  1. Listen Sie auf, was das Projekt umfasst. Seiten, Formulare, Integrationen, Korrekturrunden und Unterstützung beim Livegang.
  2. Legen Sie fest, was der Kunde liefert: Logo, Texte, Fotos, Zugang zur Domain. Verspätete Inhalte sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  3. Verlangen Sie eine Anzahlung vor Projektbeginn und koppeln Sie den Rest an Meilensteine.
  4. Bieten Sie einen Betreuungsvertrag an, der Updates, Backups, Hosting, kleine Änderungen und eine monatliche Durchsicht enthält.
  5. Berechnen Sie Zusatzwünsche getrennt, damit eine neue Seite oder Funktion ein neues Angebot ist und keine Gratisleistung.

Struktur und Beispiele finden Sie in unserer Übersicht, was eine Website kostet, und in der Analyse, ob sich Webdesign lohnt. Wenn Sie die Kosten Ihrer eigenen Akquise-Werkzeuge abwägen, zeigt die Preisseite von Vonsel, was jeder Plan enthält.

Wie findet man die ersten Webdesign-Kunden?

Suchen Sie dort, wo Betriebe bereits sichtbar sind: bei Google Maps. Ein lokaler Betrieb mit Eintrag, Bewertungen und Telefonnummer, aber ohne Website, ist ein Interessent, dessen Bedarf Sie prüfen können, bevor Sie Kontakt aufnehmen. Daraus lässt sich eine Routine machen, die Sie jede Woche wiederholen.

  1. Wählen Sie ein Gewerk und eine Stadt. Zum Beispiel Dachdecker in Leipzig, Zahnärzte in Köln oder Heizungsbauer in Stuttgart. Enger Zuschnitt schlägt große Reichweite.
  2. Erfassen Sie die Maps-Ergebnisse. Mit der Chrome-Erweiterung von Vonsel erfassen Sie beim Erkunden der Karte Namen, Adressen, Telefonnummern, Bewertungen, Zahl der Rezensionen und die Website-Adresse.
  3. Ergänzen Sie veröffentlichte Kontaktdaten. Vonsel durchsucht die verfügbaren Unternehmensseiten nach veröffentlichten E-Mail-Adressen und weiteren Telefonnummern. Was gefunden wird, hängt davon ab, was die jeweilige Seite veröffentlicht.
  4. Filtern Sie nach Lücken. Behalten Sie Einträge mit leerem Website-Feld, mit einer Social-Media-Seite als einziger Website oder mit einer Seite, die beim Öffnen veraltet wirkt. Auch Sonderfälle bei Betrieben ohne Website sind dort beschrieben.
  5. Prüfen Sie jeden Eintrag von Hand. Vergewissern Sie sich, dass der Betrieb geöffnet hat, lesen Sie die Bewertungen und notieren Sie eine konkrete Beobachtung, die Sie ansprechen können.
  6. Verfolgen Sie die Ansprache im CRM. Vonsel zeigt die Betriebe im CRM auf einer Karte, sodass Sie sehen, wen Sie angesprochen haben, wer geantwortet hat und was als Nächstes ansteht.

Wenn Sie den Ablauf lieber erst ansehen möchten, schauen Sie sich das Tutorial im Video an.

Empfehlungen sind die beste Kundenquelle, aber sie beginnen erst nach den ersten abgeschlossenen Projekten. Eine gefilterte Maps-Liste füllt die ersten Monate, ohne dass jemand Sie empfehlen muss.

Welche Regeln gelten für die Kundenansprache nach dem UWG?

Beschreiben Sie, was Sie gesehen haben, bieten Sie einen kleinen Vorteil an und stellen Sie eine einfache Frage. „Ich habe nach Dachdeckern in Leipzig gesucht und Ihren Eintrag bei Google Maps gefunden, aber keine Website, auf der man Ihre Leistungen nachlesen kann. Ich habe eine einseitige Beispielseite erstellt. Darf ich sie Ihnen zeigen?“ ist konkret, ehrlich und leicht zu beantworten. Weitere Ansätze finden Sie in unserem Leitfaden zur Kaltakquise.

Welcher Kanal zulässig ist, regelt in Deutschland § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung stets eine unzumutbare Belästigung, auch gegenüber Unternehmen. Bei Werbung per Telefon gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Die Datenschutzseite des Themas behandeln wir im Beitrag Kalt-E-Mail ohne Verstoß gegen die DSGVO.

KanalRegel nach § 7 UWGPraxis-Hinweis
E-MailOhne vorherige ausdrückliche Einwilligung stets unzumutbare Belästigung (Abs. 2 Nr. 2)Keine kalte Werbe-E-Mail verschicken; Einwilligung zuerst einholen
Telefon (an Unternehmen)Zumindest mutmaßliche Einwilligung nötig (Abs. 2 Nr. 1)Nur anrufen, wenn ein sachlicher Bezug erkennbar ist; im Zweifel anderen Kanal wählen
Brief und persönlicher BesuchKeine ausdrückliche Einwilligungspflicht in Abs. 2, unzulässig aber, wenn erkennbar unerwünscht (Abs. 1)Widerspruch notieren und konsequent respektieren
Jede WerbenachrichtAbsender nicht verschleiern, gültige Adresse für den Widerspruch angeben (Abs. 2 Nr. 3)Klarer Absendername und Kontaktdaten in jeder Nachricht

Ob eine mutmaßliche Einwilligung im Einzelfall vorliegt, hängt vom konkreten Anlass ab. Das ist keine Rechtsberatung: Lassen Sie Ihr Vorgehen vor dem Start von einer Rechtsberatung prüfen.

Was erwartet ein Kunde zum Livegang, und was gilt für Impressum und Barrierefreiheit?

Jeder Kunde erwartet eine Website, die auf dem Smartphone funktioniert, schnell lädt, die wichtigsten Angaben auf einen Blick zeigt und nach dem Livegang erreichbar bleibt. Dazu gehören zwei rechtliche Punkte. Erstens das Impressum: Nach § 5 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel entgeltlicher digitaler Dienste unter anderem Name, Anschrift und Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme samt E-Mail-Adresse leicht erkennbar und ständig verfügbar halten.

Zweitens die Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher auf individuelle Anfrage Verträge abschließen, etwa ein Online-Shop. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) gilt die Pflicht nicht. Ein Kunde mit Online-Shop und größerem Team kann also betroffen sein, ein Dachdeckerbetrieb mit wenigen Beschäftigten in der Regel nicht. Das ist keine Rechtsberatung.

Nutzen Sie diese Checkliste vor der Übergabe:

  1. Mobil zuerst. Testen Sie die wichtigsten Seiten auf einem echten Smartphone, nicht nur im verkleinerten Browserfenster.
  2. Anrufen und Adresse mit einem Tipp. Eine lokale Seite soll Anrufe und Besuche auslösen.
  3. Barrierefreie Grundlagen. Alternativtexte für Bilder, lesbare Kontraste, beschriftete Formularfelder und Bedienung per Tastatur.
  4. Einheitliche Betriebsdaten. Name, Adresse und Telefonnummer stimmen mit dem Google-Unternehmensprofil überein.
  5. Impressum und Datenschutzerklärung. Beides ist vom Footer jeder Seite aus erreichbar.
  6. Eigentum klären. Der Kunde besitzt die Domain und erhält am Ende alle Zugangsdaten.
  7. Übergabeprotokoll. Erklären Sie, wie Updates, Backups und Änderungswünsche ablaufen.

Wie macht man aus einmaligen Websites laufende Einnahmen?

Bieten Sie den Betreuungsvertrag direkt beim Start an, nicht erst nach sechs Monaten. Updates, Backups, Hosting und kleine Änderungen gehören in den monatlichen Standard, und jeder Kunde, den Sie halten, ist einer weniger, den Sie neu gewinnen müssen. Danach ergänzen Sie, was der Inhaber ohnehin braucht: Pflege des Google-Unternehmensprofils, lokale Suchmaschinenoptimierung oder Automatisierung von Abläufen. Wie eine Erweiterung in diese Richtung aussehen kann, zeigt der Beitrag, wie man eine KI-Agentur gründet.

Halten Sie die Kundengewinnung auch in arbeitsreichen Wochen am Laufen. Planen Sie jede Woche eine feste Stunde ein, um neue Betriebe oder Stadtteile zu erfassen, schicken Sie wenige, gut vorbereitete Ansprachen raus und protokollieren Sie die Antworten. Meist scheitert ein Webdesigner daran, dass die Akquise abbricht, sobald genug Arbeit da ist.

Können bringt den ersten Auftrag. Eine Liste, die Sie jede Woche aktualisieren, bringt den nächsten.
Finden Sie die Betriebe, die eine Website brauchen
Erfassen Sie ein Gewerk und eine Stadt aus Google Maps, filtern Sie die schwachen Einträge heraus und organisieren Sie Ihre Interessenten im CRM. Die kostenlose Erfassung deckt 200 Unternehmen im Monat ab; KI und Export hängen von Ihrem Plan ab.
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Häufig gestellte Fragen

Wie mache ich mich als Webdesigner selbstständig, wenn ich noch keine Kunden habe?
Wählen Sie eine Nische in einer Stadt, bauen Sie zwei oder drei Beispielseiten für echte lokale Betriebe und sprechen Sie passende Unternehmen gezielt an, statt auf Empfehlungen zu warten. Finden Sie die Betriebe über Google Maps, merken Sie sich Einträge ohne oder mit veralteter Website und wählen Sie einen zulässigen Kanal. Empfehlungen kommen später, sobald Sie Arbeiten vorzeigen können.
Muss ich als Webdesigner ein Gewerbe anmelden oder bin ich Freiberufler?
Das hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab. Laut IHK Berlin sind für die endgültige Einordnung als Gewerbetreibender oder Freiberufler die Finanzämter zuständig, und die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall. Gewerbliche Tätigkeiten melden Sie beim Gewerbeamt an. Klären Sie die Einordnung vor dem ersten Auftrag mit der IHK Ihrer Region oder einer Steuerberatung.
Kann ich als Webdesigner die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann wird die Umsatzsteuer nach § 19 UStG nicht erhoben. Prüfen Sie mit einer Steuerberatung, ob das zu Ihrer Kundschaft passt, denn Firmenkunden können ohne ausgewiesene Umsatzsteuer keine Vorsteuer ziehen.
Wie viel sollte ich für eine Website verlangen?
Berechnen Sie Ergebnis und Umfang, nicht Stunden. Nennen Sie einen Festpreis pro Projekt mit Seitenzahl, Korrekturrunden und den Inhalten, die der Kunde liefert, verlangen Sie eine Anzahlung und bieten Sie zusätzlich einen monatlichen Betreuungsvertrag für Updates, Hosting und Backups an. Orientieren Sie sich an den Angeboten lokaler Mitbewerber für vergleichbare Seiten.
Wie finde ich Webdesign-Kunden in meiner Stadt?
Suchen Sie bei Google Maps nach einem Gewerk und einer Stadt, etwa Dachdecker in Leipzig oder Zahnärzte in Köln, und erfassen Sie die Einträge mit einem Werkzeug wie der Vonsel-Erweiterung. Filtern Sie nach Betrieben ohne Website oder nur mit Social-Media-Seite, prüfen Sie jeden Eintrag von Hand und bereiten Sie für jeden eine konkrete Beobachtung vor.
Darf ich Unternehmen ungefragt per E-Mail oder Telefon ansprechen?
Nicht ohne Weiteres. Nach § 7 UWG ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung stets eine unzumutbare Belästigung. Bei Telefonwerbung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Ob sie vorliegt, ist Einzelfallfrage. Das ist keine Rechtsberatung, lassen Sie Ihr Vorgehen prüfen.
Muss die Website meiner Kunden barrierefrei sein?
Das hängt vom Kunden ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Gute Grundlagen sind trotzdem ein Qualitätsmerkmal.

Quellen