Ja, die Nutzung öffentlicher Geschäftsdaten für Vertriebszwecke ist legal. Daten, die Unternehmen freiwillig auf Google Maps, ihren Websites oder in Unternehmensregistern veröffentlichen, sind gemäß DSGVO öffentlich zugängliche Daten
Der Schlüssel ist Transparenz: Informieren Sie den Kontakt darüber, woher Sie seine Daten erhalten haben, und bieten Sie ihm stets die Möglichkeit zum Widerspruch an
Vonsel sammelt ausschließlich verifizierte Daten aus öffentlichen Quellen, wodurch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unkompliziert wird
Rechtsrahmen
Was sind öffentliche Unternehmensdaten?
Öffentliche Geschäftsdaten sind Informationen, die Unternehmen freiwillig auf zugänglichen Plattformen veröffentlichen. Dies umfasst Daten von Google Maps, Unternehmenswebsites, Handelsregistern, offiziellen Verzeichnissen und Social-Media-Profilen von Unternehmen. Der ethische Umgang mit Daten trägt zu stärkeren Kundenbeziehungen und einer höheren Kundenbindung bei, wie Paddle in [Referenz einfügen] erläutert Wie transparente Datenpraktiken das Vertrauen der Kunden stärken.Die.
Die DSGVO unterscheidet zwischen sensiblen personenbezogenen Daten und öffentlich zugänglichen beruflichen Daten. Geschäftsdaten Beispielsweise werden Bürotelefonnummern, Firmen-E-Mails und Geschäftsadressen differenziert behandelt, da sie vom Unternehmen selbst zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht wurden.
Gemäß Erwägungsgrund 47 der DSGVO kann die Verarbeitung von Daten zu Direktmarketingzwecken als Verarbeitung zu einem bestimmten Zweck angesehen werden berechtigtes Interesse wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
89%
Europäische B2B-Unternehmen nutzen öffentliche Daten für die Geschäftsanbahnung
Quelle: DMA Europe, Direktmarketingbericht 2025
96 %
Unternehmen mit einer Website sollten mindestens eine Kontaktangabe veröffentlichen
0,3 %
Die DSGVO-Bußgelder in Europa beziehen sich auf öffentliche B2B-Daten
120+
Von Vonsel abgedeckte Länder mit verifizierten öffentlichen Daten
Bedingungen
Wann dürfen öffentliche Daten für Vertriebszwecke verwendet werden?
Die Nutzung öffentlicher Daten für die B2B-Akquise ist legal, wenn drei grundlegende Bedingungen Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es genügt nicht, dass die Daten öffentlich sind; Ihre Nutzung muss auch rechtmäßig und transparent sein.
1
Die Daten sind tatsächlich öffentlich
Die Daten wurden vom Unternehmen selbst auf seiner Website, Google Maps, in sozialen Medien oder in offiziellen Registern veröffentlicht. Sie stammen nicht aus Leaks, Hacking oder dem Kauf von Listen zweifelhafter Herkunft. Empfehlungsprogramme müssen zudem die Datenschutzbestimmungen einhalten; Tremendous behandelt die rechtlichen Aspekte in [Referenz einfügen Rechtliche Rahmenbedingungen für Empfehlungs- und Anreizprogramme.Die.
2
Sie haben ein dokumentiertes berechtigtes Interesse
Sie informieren und bieten die Möglichkeit zum Widerspruch an
Bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme geben Sie an, woher Sie die Daten erhalten haben, und bieten eine klare Möglichkeit zur Abmeldung. Dies ist für beide Seiten obligatorisch Kaltakquise per E-Mail und Anrufe.
Geprüfte öffentliche Daten für den legalen Verkauf
Vonsel sammelt Daten, die Unternehmen freiwillig veröffentlichen. 100 % nachvollziehbar, 100 % legal.
Erwägungsgrund 47 der DSGVO besagt Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Direktmarketingzwecken kann als im berechtigten Interesse liegend angesehen werden. Im B2B-Bereich wird dies noch verstärkt, wenn die Daten professionell und öffentlich zugänglich sind.
Daten, die ein Unternehmen veröffentlicht freiwillig Gibt es etwas, das gefunden
Zusammenfassend
Ja, die Nutzung öffentlicher Geschäftsdaten für Verkaufszwecke ist legal sofern die Daten aus zugänglichen Quellen stammen und Sie ein nachweisbares berechtigtes Interesse haben
Vonsel arbeitet ausschließlich mit verifizierten Daten aus öffentlichen Quellen wie beispielsweise Google Maps, Unternehmenswebsites und offizielle Register
Informieren, Widerspruchsmöglichkeit anbieten und Ihr berechtigtes Interesse dokumentieren: Das umfasst die rechtlichen Verpflichtungen für die B2B-Akquise
Legale Prospektion mit verifizierten öffentlichen Daten
Ist die Nutzung von Google Maps-Daten für Verkaufszwecke legal?
Ja. Daten, die Unternehmen auf Google Maps veröffentlichen, sind öffentlich zugänglich. Ihre Nutzung für B2B-Akquise ist gemäß DSGVO zulässig, solange Sie den Empfänger über die Datenquelle informieren und ihm die Möglichkeit zum Widerspruch einräumen.
Benötige ich eine Einwilligung zur Nutzung öffentlicher Geschäftsdaten?
Nicht unbedingt. Im B2B-Bereich können Sie sich auf berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) berufen, um Unternehmen anhand ihrer öffentlich zugänglichen beruflichen Daten zu kontaktieren. Sie müssen dieses Interesse dokumentieren und in jeder Kommunikation die Möglichkeit zum Widerspruch anbieten.
Welche Geschäftsdaten darf ich legal für die Kundengewinnung verwenden?
Sie können Daten verwenden, die das Unternehmen freiwillig veröffentlicht hat: Telefonnummer (Büro), geschäftliche E-Mail-Adresse, Geschäftsadresse, Profile in sozialen Medien und Daten aus Handelsregistern. Wichtig ist, dass sie aus überprüfbaren öffentlichen Quellen stammen.